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Feststellanlagen dienen zum Offenhalten (Feststellen) von Türen zwischen den Brandabschnitten eines Gebäudes.
Diese Türen (Brandschutztüren) müssen im Brandfall selbsttätig schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht in benachbarte Bereiche ausbreiten können.
Feststellanlagen bestehen im wesentlichen aus einer Türsteuerzentrale und den Türsteuermeldern.
An die Türsteuerzentrale (TSZ) sind die Türsteuermelder, die Feststellvorrichtungen (Elektromagnete) und ein Taster angeschaltet. Im Alarmfall bewirkt die Zentrale das Schließen der Tür, indem sie die Feststellvorrichtungen abschaltet. Mit dem Taster ist der Schließvorgang manuell auslösbar.
Die Zentrale verfügt über eine eigene Energieversorgung und ist von vorhandenen Brandmeldeanlagen unabhängig.
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